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Beratungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

Die Rechtsberatungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in Schaffhausen unterstützt in erster Linie Menschen im Asyl- oder Wegweisungsverfahren und im Ausländerrecht.

Im Asylrecht bietet die Beratungsstelle Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Die Beratungsstelle erteilt Beratungen und Unterstützung, zum Beispiel bei negativen oder teilweise negativen Asylentscheiden, bei Familiennachzügen, Härtefallgesuchen oder bei Gesuchen um Kantonswechsel. In begründeten Fällen übernimmt sie das Mandat und vertritt die Asylsuchenden und MigrantInnen vor den Asyl- und Ausländerbehörden.

Neben Asylsuchenden und Flüchtlingen unterstützt die Beratungsstelle auch ausländische Personen, welche bereits über einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verfügen oder einen solchen erlangen möchten. Hier offerieren wir Beratung und falls nötig Vertretung bei Gesuchen um eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, bei Familiennachzügen oder bei Verfahren um Nichtverlängerung bzw. Widerruf von Aufenthalts-oder Niederlassungsbewilligungen.

Gestützt auf einen Vertrag mit dem Kanton Schaffhausen nimmt die Rechtsberatungsstelle zudem die rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wahr. Zusätzlich vertritt sie im Auftrag des Bundes Asylsuchende, welche dem sogenannten „erweiterten Verfahren“ zugeteilt wurden.

Der Förderverein der Beratungsstelle, die Evang. Reformierte Kirche Schaffhausen sowie das SAH Schaffhausen bilden zusammen die Trägerorganisation. Das Büro der Beratungsstelle ist in den Räumlichkeiten des SAH Schaffhausen.

Die Beratungsstelle wird zu einem grossen Teil durch Spenden finanziert. Der Förderverein der Beratungsstelle freut sich über Ihre Spende.