Begleitetes Besuchsrecht

Begleitetes Besuchsrecht und begleitete Besuchsübergabe

Das begleitete Besuchsrecht bietet Elternteilen die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen eine Beziehung zum Kind aufzubauen. Dabei steht der Schutz des Kindes im Vordergrund.

Je nach Auftrag begleiten wir die Besuche ganz oder ermöglichen eine konstruktive Übergabesituation.

  • Unterstützung der Beziehung zwischen Elternteil und Kind
  • Beziehungsaufbau in einem geschützten Rahmen
  • Besuchsbegleitung oder Begleitung bei der Übergabe
  • Aufbau einer konstanten Beziehung zwischen Kind und besuchsberechtigtem Elternteil
  • Schutz des Kindes vor Übergriffen und Auseinandersetzungen der Eltern
  • Elternteile, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses ihre Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitung sehen dürfen
  • Kinder, die besonderen Schutz benötigen, aber eine Beziehung zum Elternteil wünschen
  • Eltern, die miteinander zerstritten sind und aufgrund dessen keine Übergabesituationen koordinieren können

Kosten auf Anfrage

Anfragen und Auftrag

Möchten Sie das Angebot nutzen?

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

052 630 06 40
familienbegleitung@sah-sh.ch